KMF

Künstliche Mineralfaser (KMF) wird im Hochbau zur Wärme- und Schallisolierung und aus Brandschutzgründen eingesetzt. Die Fasern sind hitzebeständig, unbrennbar und verspinnbar.

Hohe gesundheitliche Risiken gehen in erster Linie von Dämmstoffen aus alter Mineralwolle aus, die noch bis zum Jahr 2000 hergestellt, verwendet und in Verkehr gebracht werden können. Sie bestehen aus künstlich hergestellten, bio beständigen mineralischen Fasern unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung (vgl. GefStoffV). Nach TRGS 905 (2016-03) sind auch die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. Die Aufnahme durch den Menschen erfolgt wie bei der Asbestfaser über die Atemwege.

Warmrohrisolierungen aus alter Mineralwolle (hier mit Alu- bzw. weißer Gipsbindenkaschierung)

Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten

Häufig lassen Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte keine Schadstofferkundung durchführen und kein Schadstoffgutachten erstellen. Dies geschieht entweder aus Unwissenheit oder um Kosten zu sparen. Im Rahmen der Ausschreibung muss der Bauherr oder dessen Handlungsbevollmächtigter die ausführenden Tätigkeiten sowie die Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen beschreiben. Jener ist gemäß §7 der Gefahrstoffverordnung zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine schriftliche Dokumentation darüber ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemäß §19 auf Verlangen vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Behörde gemäß §20 befugt, umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anzuordnen.

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