PAK
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe von Einzelverbindungen, die bei Erhitzung und unvollständiger Verbrennung organischen Materials wie Holz, Kohle oder Öl unter Sauerstoffmangel entstehen. Zudem sind sie natürlicher Bestandteil fossiler Energieträger. PAK sind bei Raumtemperatur fest, schlecht wasserlöslich, aber gut löslich in Ölen und Fetten. In baulichen Anlagen fanden sie Verwendung in Form von pechhaltigem Bitumen in Bodenbelägen und Klebstoffen, als Feuchtesperre für erdberührte Bauteile und Nasszellen oder als Teerpappen im Dachbau.
Für Mensch und Umwelt sind PAK eine besorgniserregende Stoffgruppe. Viele PAK haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften und sind gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und toxisch für Menschen und andere Organismen. Das heißt, sie werden kaum abgebaut, verbleiben über lange Zeiträume in der Umwelt und reichern sich langfristig in Organismen an.
Verbrennungsrückstände nach Dachstuhlbrand
Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten
Häufig lassen Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte keine Schadstofferkundung durchführen und kein Schadstoffgutachten erstellen. Dies geschieht entweder aus Unwissenheit oder um Kosten zu sparen. Im Rahmen der Ausschreibung muss der Bauherr oder dessen Handlungsbevollmächtigter die ausführenden Tätigkeiten sowie die Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen beschreiben. Jener ist gemäß §7 der Gefahrstoffverordnung zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine schriftliche Dokumentation darüber ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemäß §19 auf Verlangen vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Behörde gemäß §20 befugt, umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anzuordnen.
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