PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen. Es handelt sich um Stoffgemische, die seit den 1950er Jahren vor allem in elektrotechnischen Bauteilen (Transformatoren, Kondensatoren) sowie als Weichmacher in Fugendichtmassen sowie in Anstrichen eingesetzt wurden. Sowohl Fugenabdichtungen als auch PCB-haltige Anstriche können die Ursache für PCB-Belastungen in der Raumluft sein. Betroffen sind hier viele der in den Jahren 1955 bis 1975 errichteten Beton-Skelett-Bauten.
Hauptverwendungszeitraum von PCB sind die 1960er und 1970er Jahre. Verwendung und Inverkehrbringen sind in hier- zulande seit 1989 verboten. In älteren Gebäuden findet man PCB-belastete Baustoffe jedoch auch heute noch.
PCB wird von Menschen sowohl über die Haut (hautresorptiv) als auch über die Luft (inhalativ) aufgenommen werden. Polychlorierte Biphenyle können die Gesundheit nachhaltig schädigen. Nach deutschem Gefahrstoffrecht sind sie als reproduktionstoxisch, fruchtschädigend und vermutlich krebserzeugend eingestuft. Weitere gesundheitsrelevante Wirkungen zeigen sich in Form von Neuro-, Immun- und Lebertoxizität sowie in Schilddrüsen- und Hauteffekten.
Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten
Häufig lassen Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte keine Schadstofferkundung durchführen und kein Schadstoffgutachten erstellen. Dies geschieht entweder aus Unwissenheit oder um Kosten zu sparen. Im Rahmen der Ausschreibung muss der Bauherr oder dessen Handlungsbevollmächtigter die ausführenden Tätigkeiten sowie die Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen beschreiben. Jener ist gemäß §7 der Gefahrstoffverordnung zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine schriftliche Dokumentation darüber ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemäß §19 auf Verlangen vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Behörde gemäß §20 befugt, umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anzuordnen.
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